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News

Neue Regelung für Transportfahrzeuge

Unterfahrschutz: Aktualisierung der UNECE Regelung Nr. 58-03

Ab 1. September 2021 müssen alle neu in Verkehr gesetzten Transportfahrzeuge mit einem Unterfahrschutz ausgestattet werden, welcher gemäss der Änderungsserie 03 zur UNECE-Regelung Nr. 58 geprüft wurde. Neue Typ-Genehmigungen von Fahrzeugen oder Unterfahrschutzeinrichtungen müssen bereits seit 1. September 2019 nach der Änderungsserie 03 genehmigt werden. Für die Hersteller von Hebebühnen (Ladebordwände) bringt die neue Änderungsserie erhebliche Konstruktionsanpassungen mit sich, da sich die Prüfkräfte beinahe verdoppelt haben.

Mit Blick auf die neuen Vorgaben bezüglich Positionierung und Verformbarkeit kann MAMMUT LIFT bei den entsprechenden Entwicklungsarbeiten bereits heute eine optimale Kompromisslösung zwischen höherer mechanischer Festigkeit, Härte und geringem Gewicht sowie niedrigen Kosten anbieten.

Infos: Unterfahrschutz

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